Der enge Austausch mit Ihnen als unserem Kunden steht im Mittelpunkt meiner Arbeit. Es ist mir ein persönliches Anliegen, Ihre Wünsche nicht nur zu verstehen, sondern auch in die Tat umzusetzen.
Für Rückfragen oder um einen weiteren Vor-Ort-Termin zu vereinbaren, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Ihr Vertrauen und Ihre Zufriedenheit sind mein oberstes Ziel. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Immobilienziele erreichen.
Forbes Global Properties ist eine exklusive Plattform für den Verkauf von Luxusimmobilien weltweit. Als exklusiver und ausgewählter Partner von Forbes Global Properties decken wir den gesamten norddeutschen Raum ab und bieten Zugang zu einem globalen Netzwerk der wohlhabendsten Menschen.
Durch unsere Partnerschaft können wir Luxusimmobilien weltweit anbieten, einschließlich Off-Market-Immobilien, die nicht öffentlich gelistet sind und höchste Diskretion garantieren. Unsere Plattform bietet detaillierte Präsentationen und Einblicke in aktuelle Trends und Entwicklungen im Luxusimmobiliensektor.
Mit Doerfert Immobilien und Forbes Global Properties haben Sie Zugang zu den besten Immobilien und exklusivsten Services, die neue Maßstäbe im Luxusimmobilienmarkt setzen.
Vertrauen Sie auf die unübertroffene Expertise und das weltweite Netzwerk von Doerfert Immobilien und Forbes Global Properties. Unsere einzigartigen Verbindungen und erstklassigen Dienstleistungen gewährleisten, dass Ihre Immobilienbedürfnisse nicht nur erfüllt, sondern übertroffen werden. Erleben Sie Luxusimmobilien auf höchstem Niveau und entdecken Sie die außergewöhnlichsten Immobilien, die der Markt zu bieten hat. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Vision von exklusivem Wohnen verwirklichen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle zwischen der Doerfert Immobilien, Ballindamm 39, 20095 Hamburg, (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden geschlossenen Maklerverträge, soweit mit dem Kunden keine Individualvereinbarung geschlossen wurde. Etwaige mit dem Kunden getroffenen Individualvereinbarungen haben stets Vorrang vor diesen AGB.
Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und/oder Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
Indem der Kunde ein Exposé oder weitere Informationen in Bezug auf die vom Anbieter auf der Internetseite des Anbieters oder auf einem vom Anbieter genutzten Immobilienportal inserierten Immobilie beim Anbieter anfragt, nimmt er das Angebot des Anbieters auf den Abschluss eines provisionspflichtigen Maklervertrages auf Grundlage dieser AGB an.
Inhalt des Vertrages sind die Angaben im Inserat, insbesondere zur Höhe der Provision, im Exposé sowie diese AGB.
Soweit nicht individualvertraglich anders vereinbart, erschöpft sich die vertragliche Verpflichtung des Anbieters im Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie (Nachweismakler). Insoweit ist die vertraglich geschuldete Leistung insbesondere dann vollständig erbracht, wenn der Anbieter das Objekt, den Namen und die Anschrift des Verkäufers offengelegt hat.
Die Höhe der jeweils vereinbarten Provision ist in den Online-Inseraten, der E-Mail mit dem Link zum Exposé und/oder im jeweiligen Exposé angegeben. Soweit nicht anders angegeben beträgt die Höhe der Provision für den Kunden 3,57 % (inkl. Umsatzsteuer) des Kaufpreises. Die Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit im Hinblick auf den Abschluss eines Kaufvertrages über eine Immobilie erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf die entstehende Provisionsforderung im Falle des Abschlusses eines Kauf-, Miet-, oder Pachtvertrag (nachfolgend „Hauptvertrag").
Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig, sobald ein Hauptvertrag über das vermittelte/nachgewiesene Objekt auf Grundlage der Tätigkeit des Anbieters abgeschlossen wird. Dies gilt auch dann, wenn der Abschluss des Hauptvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Anbieters zustande gekommen ist. Die Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Anbieters für den Abschluss des Hauptvertrages ist ausreichend. Die Provisionsforderung ist ohne Abzüge inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen. Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht, unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt wurde. Gleiches gilt für eine etwaige Aufrechnung des Kunden.
Kommt statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes (z. B. Miete statt Kauf) aufgrund der Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit des Anbieters zustande, so wird der Provisionsanspruch des Anbieters dadurch nicht berührt, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Die vereinbarte Provision gilt auch für das Ersatzgeschäft; soweit der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB höher ist, gilt dieser.
Wird der Hauptvertrag nicht mit dem Kunden sondern mit einer Gesellschaft, deren Gesellschafter der Kunde ist, oder mit einer Person, die mit dem Kunden verheiratet, verwandt oder verschwägert ist oder mit dem Kunden in einer nichtehelichen Partnerschaft lebt, (nachfolgend „nahestehende Personen") geschlossen und tritt der Erfolg des Maklervertrages deshalb nicht ein, ist der Kunde gleichwohl zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet, soweit der Verkäufer nicht auch ohne ein ursächliches Handeln des Kunden den Hauptvertrag abgeschlossen hätte. Ein ursächliches Handeln des Kunden im Sinne des vorstehenden Satzes liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde der nahestehenden Personen die Möglichkeit zum Abschluss des Hauptvertrages angetragen hat.
Sämtliche vom Anbieter erteilten objektbezogenen Informationen und Unterlagen (nachfolgend „Informationen") sind nur für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige schriftliche Genehmigung ist ausdrücklich untersagt.
Verstößt der Kunde vorsätzlich oder grob fahrlässig gegen diese Verschwiegenheitspflicht und schließt daraufhin der von ihm informierte Dritte einen Hauptvertrag über das vom Anbieter vermittelte/nachgewiesene Verkaufsobjekt, so schuldet der Kunde die Maklerprovision, als ob er den Hauptvertrag selbst abgeschlossen hätte.
Der Anbieter haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es geht um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Dem Kunden ist bewusst, dass die Tätigkeit des Anbieters auf Grundlage von Informationen und Auskünften Dritter, insbesondere des Verkäufers/Eigentümers, erfolgt. Eine Haftung für die Vollständigkeit und/oder Richtigkeit, der von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen und Auskünfte wird vom Anbieter nicht übernommen; insbesondere übernimmt der Anbieter keine Haftung für Maß- und Größenangaben oder baurechtliche Genehmigungen im Hinblick auf das Verkaufsobjekt. Es ist Aufgabe des Kunden, die Angaben vor dem Abschluss des Hauptvertrages zu überprüfen.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, oder sich aus den entsprechenden Umständen etwas anderes ergibt, hat dieser Vertrag eine Laufzeit von 12 Monaten. Er verlängert sich automatisch jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Textform.
Der Maklervertrag endet ferner, wenn ein Hauptvertrag betreffend das Verkaufsobjekt geschlossen wurde, es sei denn, eine Partei des Hauptvertrages hat binnen 4 Wochen nach Abschluss den Rücktritt vom Hauptvertrag erklärt. Der Anspruch auf Maklerprovision für die Vermittlung oder den Nachweis zum Abschluss des Hauptvertrages bleibt im Falle eines Rücktritts vom Hauptvertrag unberührt.
Hat der Kunde im Zeitpunkt des Abschlusses des Maklervertrages Kenntnis von der Bereitschaft des anderen Teils das Vertragsobjekt zu verkaufen oder erlangt er eine solche Kenntnis nach Abschluss des Maklervertrages durch Dritte hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.
Der Anbieter ist berechtigt bei dem Vertragsschluss anwesend zu sein. Alle dafür notwendigen Informationen sind dem Anbieter rechtzeitig mitzuteilen. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter vom Zustandekommen eines Hauptvertrags unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Hauptvertrags zu übermitteln. Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter hiermit eine Abschrift des Hauptvertrages bei dem beurkundenden Notar anzufordern; der Kunde weist den beurkundenden Notar hiermit an, eine Abschrift des Hauptvertrages an den Anbieter herauszugeben.
Dem Kunden ist bekannt, dass das Geldwäschegesetz den Anbieter zu einer Identifikation seiner Kunden verpflichtet und die Kunden dem Anbieter alle für die Erfüllung dieser Verpflichtung notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen haben.
Soweit keine Interessenkollision vorliegt, ist der Anbieter ebenfalls berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig oder unentgeltlich tätig zu werden.
Der Anbieter ist berechtigt die persönlichen Daten des Kunden an den Verkäufer/Eigentümer, einen Notar und/oder sonstige mit der Abwicklung des Maklervertrages und/oder des Hauptvertrages betrauten Personen weiterzugeben. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Anbieters.
Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden. Der Erfüllungsort ist Hamburg. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, ist der ausschließliche Gerichtstand Hamburg.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.